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BBK Nr. 12 vom Seite 572

Bilanzierung von Zinsen aus einem wertberichtigten Darlehen

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 596Der BFH hat sich vor kurzem mit der Frage auseinander gesetzt, wie Zinsforderungen nach einer als vGA behandelten Teilwertberichtigung eines Darlehens steuerbilanziell zu behandeln sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Steuerliche Behandlung der Darlehensforderung

[i]Wertberichtigung der Darlehensforderung Auch wenn die Darlehenshingabe ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat, liegt keine vGA vor, solange die Darlehensforderung in der Steuerbilanz mit ihrem Nennwert aktiviert ist. Erst wenn die Darlehensforderung mangels Werthaltigkeit in der Steuerbilanz auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben wird, ergibt sich auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögens- und Gewinnminderung. Daher kommen bei einem aus gesellschaftlichen Gründen gewährten Darlehen erst zu diesem Zeitpunkt eine vGA und eine außerbilanzielle Einkommenserhöhung in Betracht. Im Ergebnis wirkt sich die steuerbilanzielle Teilwertabschreibung auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft damit nicht aus.

[i]VGA erst bei Zufluss des Vermögensvorteils Beim Gesellschafter ist die vGA erst zu erfassen, wenn diesem der Vermögensvorteil zufließt. Trotz Teilwertabschreibung ist der Gesellschafter oder die ihm nahe stehende Person b...

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