Bewertung von Rückstellungen eines Untervermieters für Nebenkostennachzahlungen – Wertmindernde Berücksichtigung der Ansprüche
auf Nebenkostennachzahlungen gegenüber Mietern – Nebenkostenabrechnung als wertaufhellende Tatsache
Leitsatz
Der Gewinn aus der Untervermietung von Gewerberäumen kann nicht durch Rückstellungen für erfahrungsgemäß zu erwartende Nebenkostennachzahlungen
gemindert werden, wenn gleich hohe Ansprüche des Zwischenvermieters gegen seine Mieter auf Nachzahlung der Nebenkosten bestehen,
die bei der Bewertung derartiger Rückstellungen als künftige Vorteile mindernd zu berücksichtigen sind.
Auch wenn aufgrund wertaufhellender Tatsachen nach dem Bilanzstichtag (Vorliegen der Nebenkostenabrechnung) anstelle der
Rückstellung eine Verbindlichkeit des Untervermieters gewinnmindernd zu erfassen wäre, würde auch jegliche Unsicherheit hinsichtlich
des Entstehens von Ansprüchen gegenüber seinen Mietern entfallen, so dass eine Forderung in gleicher Höhe gewinnerhöhend zu
aktivieren wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2016 S. 1409 Nr. 23 HAAAF-75218
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.09.2014 - 4 K 4198/13 E,G,U
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