Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Realisierung eines insolvenzbedingten Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG
Teil 3: Sonderthemen im Zusammenhang mit der Bestimmung des maßgeblichen Realisationszeitpunkts
[i]Deutschländer, NWB 23/2016 S. 1747 und NWB 24/2016 S. 1829Die Frage, wann ein insolvenzbedingter Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG als realisiert gilt, hat aufgrund der verheerenden Folgen bei einer falschen Rechtsanwendung in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Da im Fall einer Insolvenz nicht nur der Verlust der eingezahlten Stammeinlage und hingegebener Darlehen, sondern oftmals zudem eine Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtungen droht, hat der Anteilseigner ein besonderes Interesse an einem frühzeitigen Ansatz seines Auflösungsverlusts. Denn die oft nennenswerten steuerlichen Folgen führen zu letztmaligen Liquiditätshilfen aus der untergegangenen Beteiligung. Nachdem in den Teilen und die Voraussetzungen für die Bestimmung des maßgeblichen Realisationszeitpunkts dargestellt wurden, erläutert der abschließende dritte Teil einige Sonderthemen. Hierbei zeigt sich beispielsweise, dass ein vorzeitiger Ansatz eines insolvenzbedingten Auflösungsverlusts unter Umständen nicht ausschließlich steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Kleinanleger-Fälle
[i]Nomineller Anteil in Höhe von 5.000/100.000 € am StammkapitalF ist seit dem Jahr 2000 (...