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Abgabenordnung | Überlange Verfahrensdauer: Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge wird der Anspruch eines Entschädigungsklägers auf Entschädigung der durch die überlange Verfahrensdauer erlittenen Nachteile auf S. 1782einen Zeitraum begrenzt, der im Regelfall sechs Monate vor Erhebung der Rüge umfasst. (2) Zur Ermittlung des materiellen Nachteils sind die wirtschaftlichen Folgen des tatsächlichen Geschehensablaufs mit denen eines Verfahrensverlaufs ohne die unangemessene Verzögerung zu vergleichen.
Das [i]Schindler, KSR 7/2014 S. 9im Jahr 2011 in Kraft getretene Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. 11. 2011 (BGBl 2011 I S. 2302) eröffnet eine Verzögerungsrüge und sieht darauf aufbauend einen Entschädigung...