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GK Nr. 6 vom Seite 15

Forderungsüberwachung und Forderungsausfälle

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Das Forderungsmanagement in Unternehmen sorgt dafür, dass offene Forderungen so sicher und zügig wie möglich beglichen werden. Es soll Zahlungsausfälle so gering wie möglich halten und trägt dadurch zur Liquidität eines Unternehmens bei. Wer seine Forderungstermine nicht überwacht, merkt erst zu spät, dass Forderungen nicht oder nicht fristgerecht bezahlt wurden.

Ein wichtiger Grund, Fälligkeitstermine zu überwachen, ist die drohende Verjährung (s. GK 12/2015, S. 10). Forderungen bestehen zwar grundsätzlich so lange, bis sie beglichen werden. Allerdings verfällt der Anspruch auf Ausgleich durch Zeitablauf, da eine Forderung zu einem bestimmten Zeitpunkt verjährt. Kaufpreisforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB)

§ 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

(1)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist […]

Beispiel

Eine Rechnung vom , fällig am