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Verrechnungspreise in Kroatien
Grundlagen sowie Darstellung von quellensteuerlichen Aspekten
Mit dem EU-Beitritt am wurde Kroatien Teil des EU-Binnenmarkts. Infolgedessen kommen der kroatischen Wirtschaft sowie den kroatischen Bürgern die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts zugute. Kroatien ist seit dem Beitritt ferner Mitglied der Zollunion. Es ist zu erwarten, dass sich die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Kroatien infolge der Eingliederung in den EU-Binnenmarkt mittelfristig ausweiten. 2015 betrug das deutsche Exportvolumen ca. 2,6 Mrd. € (Importvolumen ca. 1,2 Mrd. €). Vor diesem Hintergrund fasst der Beitrag die wesentlichen Rechtsvorgaben Kroatiens im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise zusammen. Ein Schwerpunkt liegt auf den damit verbundenen quellensteuerlichen Thematiken, da wegen des EU-Beitritts die Mutter-Tochter-Richtlinie sowie die EU-Zins- und Lizenzrichtlinie nun auch auf kroatische Sachverhalte anwendbar sind.
I. Steuerliche Präsenz in Kroatien
1. Unbeschränkte Steuerpflicht
[i]Ansässigkeit über Handelsregistereintrag oder Ort der tatsächlichen GeschäftsleitungSofern ein deutscher Konzern mit einer Tochtergesellschaft in Kroatien ansässig ist, unterliegt diese Gesellschaft der unbeschränkten Steuerpflicht in Kroatien (Art. 2 Abs. 1 kroatisches Ertragsteuergesetz). In Kroatien ansässig sind natürliche ...