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StuB 11/2016 S. 438

Einkommen-/Lohnsteuer | Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom (BGBl 2016 I S. 310) wurde der Lohnsteuereinbehalt von 40 % auf 100 % angehoben. Das Gesetz ist mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission vom in Kraft getreten. Hierauf weist das BMF aktuell hin. Die Neuregelung kann damit erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.

Im Rahmen der Genehmigung weist die Europäische Kommission auf folgende Sachverhalte hin, die nur mit Einschränkungen begünstigt sind:

  • Bei Seeleuten, die auf Schiffen (einschließlich Ro-Ro-Fahrgastschiffen) arbeiten, die im regelmäßigen Personenbeförderungsdienst zwischen Häfen der Gemeinschaft eingesetzt werden, darf die Lohnsteuer nur einbehalten werden, wenn die Seeleute Gemeinschafts-/EWR-Bürger sind.

  • Die Neuregel...

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