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BFH 17.02.2016 X R 1/13, StuB 11/2016 S. 436

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der in zeitlich nicht unerheblichem Umfang auch privat genutzt wird, können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des NWB UAAAF-48793, BFHE 251 S. 408 = Kurzinfo StuB 2016 S. 116 NWB JAAAF-49439; Bezug: § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 12 Nr. 1 EStG 2002).

Praxishinweise

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2006 u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung, die er durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte. Im Rahmen seiner Gewinnermittlung machte er Kosten für einen büromäßig ausgestatteten Raum innerhalb seines Einfamilienhauses geltend, in dem er die mit der Photovoltaikanlage zusam...BStBl 2010 II S. 672

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