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RENO Nr. 6 vom Seite 2

Das Insolvenzstrafrecht in Grundzügen – Teil 1

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß; Köln

Dieser Beitrag ist der erste von drei Beiträgen zum Insolvenzstrafrecht. Er wird Ihnen zunächst den grundsätzlichen Aufbau einer Straftat, das Insolvenzstrafrecht als Begriffsdefinition und sodann die Krise/Insolvenz in dem Sinne nahebringen. Ziel ist es Ihnen zu ermöglichen, die Grundzüge und ein Grundverständnis zu dem Thema zu erhalten und Ihr Wissen zum Insolvenzstrafrecht anhand der Fragen und Antworten jeweils im Anhang zu überprüfen.

Das Insolvenzrecht stellt ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts dar. Dies gilt noch viel mehr für das Insolvenzstrafrecht. Bei dem Insolvenzstrafrecht handelt es sich um eine Sondermaterie des Wirtschaftsstrafrechts. Dennoch sind Grundzüge des Insolvenzstrafrechts auch für die Rechtsanwaltsfachangestellten außerhalb einer auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Kanzlei sicherlich sinnvoll, denn Lebenssachverhalte mit Bezug zum Insolvenzstrafrecht kommen im (Berufs-)Leben öfter vor, als man denkt.

Beispiel

X betreibt einen Kiosk, der schon länger nicht mehr gut läuft. Daher hat X auch Ärger mit dem Kiosk-Verpächter, weil er mit der Miete im Rückstand ist. X bittet den RA A darum, ihn in der Mietsache zu beraten. Das Anwaltshonorar wird er irge...