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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG sieht eine Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen vor. Die Steuerbefreiung ist davon abhängig, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des BZSt gegenüber dieser Behörde verpflichtend hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen anzubieten. In dem Streitfall vor dem BFH ging es um die Erteilung dieser Bescheinigung durch das BZSt. Die Klägerin betreibt seit 2005 ein Postdienstleistungsunternehmen. Sie bietet einen bundesweiten Briefversand und einen EU-weiten Paketversand an. Die Klägerin stellt an fünf Tagen in der Woche (von dienstags bis samstags) Postsendungen zu. Der Montag ist ein zustellungsfreier Tag.
Nach Auffassung des BFH sind hier die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung i. S. des § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG nicht gegeben. Die Klägerin kann die Bescheinigung nicht beanspruchen, weil sie keine Universaldienstleistungen erbringt. Der Universaldienst umfasst nach Art. 3 Abs. 4 Richtlinie 97/67/...