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Gewährung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege
Nachprüfung einer Ermessensentscheidung
Die Wahrscheinlichkeit, dass auch gutgläubige Unternehmer Teil eines Umsatzsteuerbetrugs werden, steigt. In solchen Fällen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem gutgläubigen Unternehmer ein Vorsteuerabzug gewährt werden kann. Der BFH hatte dazu bereits angedeutet, dass der Vorsteuerabzug in diesen Fällen im Billigkeitswege gewährt werden kann. Bislang hatte der BFH allerdings offengelassen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Billigkeitsmaßnahme in Betracht kommt. Er hatte lediglich allgemein verlangt, dass der gutgläubige Unternehmer bestimmte Sorgfaltspflichten einhält.
Der Sachverhalt des Streifalls
Die Klägerin des Ausgangsrechtsstreits erzielte Umsätze aus der Lagerung, Kommissionierung und Verteilung von Gütern aller Art. Im Streitjahr 2006 machte sie Vorsteuerbeträge aus zwei Rechnungen eines in Prag (Tschechien) ansässigen Unternehmens geltend. Es handelte sich um die Lieferung von Nickel-Kathoden. In den Rechnungen war die Umsatzsteuer jeweils gesondert ausgewiesen. Auf den Rechnungen befand sich eine Steuernummer mit einer vierstelligen Ziffernfolge im dritten Ziffernblock. Außerdem enthielten die Rechnungen den Hinweis, die Verladung in einem inl...