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Steuerrecht | Nutzungsausfallentschädigung für betrieblichen Pkw als Betriebseinnahme
Eine Nutzungsausfallentschädigung für einen beschädigten Pkw, der zum Betriebsvermögen gehört, ist in vollem Umfang als Betriebseinnahme zu erfassen.
[i]Unfallursache unbeachtlichDies gilt auch dann, wenn der Unfall während einer Privatfahrt geschehen ist. Ferner ist unbeachtlich, ob der Steuerpflichtige die Nutzungsausfallentschädigung für die Anmietung eines Ersatz-Pkw verwendet oder auf eine Anmietung verzichtet.
[i]Zum Pkw gehört auch die NutzungsmöglichkeitNach dem BFH ist entscheidend, dass der Pkw in vollem Umfang zum Betriebsvermögen zugeordnet worden ist, und zwar zum gewillkürten oder zum notwendigen. Dann wird auch der Ersatz der durch den Unfall entgangenen Nutzungsmöglichkeit des Pkw vollständig dem betrieblichen Bereich zugeordnet.
[i]Unfallgegner zahlte EntschädigungIm Streitfall erlitt der Steuerpflichtige einen Unfall mit seinem Pkw, der zu seinem Betrieb...