Sonderausgabenabzug bei variablen Altenteilzahlungen
Vertragsauslegung
Leitsatz
1. Altenteilzahlungen im Gegenzug sind auch dann nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die vereinbarten
Leistungen während der Lebensdauer des Altenteilers der Höhe nach nicht konstant bleiben.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die der Höhe nach unterschiedlichen Leistungen auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen
und nicht getrennt voneinander vereinbart worden sind.
3. Es bestehen keine Zweifel an der Auslegung eines Vertrages, wenn sämtliche am Vertragsschluss beteiligten Parteien den
Inhalt der Vereinbarung gegen sich gelten lassen und damit zu erkennen geben, dass sie einvernehmlich die Regelung in diesem
Sinne verstanden haben.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1089 Nr. 13 ErbStB 2016 S. 226 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2016 S. 2626 OAAAF-74235
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.03.2016 - 9 K 1718/14
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