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Urheberrecht | Abmahnkosten beim Filesharing
Der BGH hat sich in mehreren Fällen zur Bemessung der Abmahnkosten beim Filesharing befasst. In den Verfahren I ZR 272/14, I ZR 1/15 und I ZR 44/15 ging es um Verwertungsrechte an verschiedenen Filmwerken. Die Klägerinnen als Inhaberinnen dieser Rechte nahmen die jeweiligen Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der jeweiligen Filmwerke im Wege des „Filesharing“ über ihren Internetanschluss auf Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in unterschiedlicher Höhe in Anspruch. Das Berufungsgericht hat die Klage in den Verfahren I ZR 272/14 und I ZR 1/15 wegen des begehrten Schadensersatzes von [i]Ulbricht, NWB 5/2015 S. 271600 € für begründet erachtet und die Beklagten zudem in allen drei Verfahren zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 130,50 € verurteilt. Hierbei ging es davon ...