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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen
Nach dem sind Betreuungsleistungen einer juristischen Person unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden.
Die Klägerin, eine gemeinnützige GmbH, die hilfebedürftige Jugendliche in einem Wohnheim betreut, konnte für das Streitjahr 2007 noch nicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 25 UStG beanspruchen. Ihr stand jedoch die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL zu, weil sie über die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügte und die Kosten für ihre Leistungen von öffentlichen Trägern de...