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Drohende Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs gestoppt
[i]Marx, Gast-Editorial, NWB 22/2016 S. 1625 NWB YAAAF-73747 Der Gleichlauf bei den Herstellungskosten zwischen Handels- und Steuerbilanz soll bestehen bleiben. Dies hat der Bundestag im Rahmen der 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) am beschlossen.
[i]DStV, Pressemitteilung vom 11. 5. 2016 zur Empfehlung des FinanzausschussesDer Gesetzentwurf enthält ein steuerliches Wahlrecht, wonach angemessene Kosten der allgemeinen Verwaltung, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersvorsorge nicht mit in die Berechnung der steuerlichen Herstellungskosten einbezogen werden müssen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG n. F.). Beachten müssen Bilanzierende künftig einen Übereinstimmungsvorbehalt, nach welchem das Wahlrecht in Handels- und Steuerbilanz einheitlich ausgeübt werden muss.
[i]PlanungssicherheitMit dem neuen Wahlrecht erhalten die Unternehmen die seit 2012 in der Praxis notwendige Rechtssicherheit. Die Finanzverwaltung vertrat seitdem die Auffassung, dass die besagten Teile der Gemeinkosten zwingend zu aktivieren sind. Handelsrechtlich besteht für solche Kosten ein Aktivierungswahlrecht.
[i]Hoffmann, Gast- Editorial, NWB 14/2013 S. 969 NWB KAAAE-32659 Die ursprünglich geplante Erweiterung des steuerlichen ...