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Online-Nachricht - Dienstag, 24.05.2016

E-Bilanz | Taxonomien 6.0 vom (BMF)

Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.0) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht ( :001).

Auf folgende Bereiche weist das BMF gesondert hin:

  • Anlagenspiegel

  • Anlagenverzeichnis

  • Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG

  • ELBA-Projekt der deutschen Kreditwirtschaft

  • Gesonderte Gewinnfeststellungen

Quelle: BMF online (il)

Hinweise

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2016 oder 2016/2017 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2016 und für Echtfälle ab Mai 2017 gegeben sein.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Fundstelle(n):
HAAAF-74100