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Die Legalisierung „schwarzen“ Nachlassvermögens
Strafrechtliche Risiken des Erben
Der Erbe, der Schwarzgeld im Nachlass vorfindet, ist erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Dies gilt nicht erst, seitdem die Finanzbehörden illegal erstellte Steuer-CDs mit den Daten möglicher Steuerhinterzieher erwerben, jedoch macht dieser Umstand die Entdeckung von nicht bzw. nicht vollständig erklärtem Vermögen immer wahrscheinlicher. Die Rückkehr in die Legalität ist jedoch nicht so ganz einfach. Der Erbe muss – auf Verlangen der Finanzbehörde – zum einen eine zutreffende Erbschaftsteuerklärung für sich selbst abgeben. Zum anderen ist er als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers verpflichtet, Steuererklärungen für Veranlagungszeiträume, in denen der Erblasser noch lebte, abzugeben bzw. zu berichtigen. Die sich insoweit ergebende steuerliche Belastung ist oft nur schwer zu überblicken. Der Erbe wird nämlich nicht nur mit Erbschaftsteuer belastet, sondern muss auch für die Schulden aus dem Steuerrechtsverhältnis des Erblassers aufkommen.
Jeder Erwerb, der der Erbschaftsteuer unterliegt, muss nach § 30 Abs. 1 ErbStG innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Bei Nichtanzeige droht eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehu...