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NWB EV 6/2016 S. 189

Mündelgeld: Anlage in Investmentfonds?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Geldanlage von Personen, die unter Betreuung stehen – sogenannte Mündelgelder – geregelt. Das BGB enthält auch einen Katalog von Anlageformen, in die Mündelgeld investiert werden kann (§ 1807). Jeder Vormund ist verpflichtet, das Geld des Mündels verzinslich anzulegen, was angesichts des Niedrigzinsumfelds derzeit nicht ganz leicht ist.

Außer in Bundeswertpapiere kann Mündelgeld auch anderweitig investiert werden. Die Art der Anlage, wie z. B. Aktien, Investmentfonds oder Grundbesitz, muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung vereinbar sein. In jedem einzelnen Fall muss dies das Vormundschaftsgericht eines Mündels beurteilen und dem Vormund die jeweilige Art der Anlage ausdrücklich gestatten.

Wie der deutsche Investmentfondsverband (...

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