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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung

Der BFH hat aktuell geurteilt, dass der Allein-Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der BFH begründet das mit der rechtlichen Eigenständigkeit der GmbH. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.

Auch zur Umsatzsteuer sind in jüngster Zeit interessante Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ergangen. Lassen Sie uns als Erstes über das Urteil des V. Senats des BFH reden – zum Abzug der Vorsteuer bei der gescheiterten Gründung einer Einmann-GmbH .

Ein Arbeitnehmer wollte eine GmbH gründen, die unternehmerisch tätig werden sollte. Ihm entstanden Kosten für eine Unternehmensberatung für Existenzgründer und einen Rechtsanwalt. Dann wurde das Vorhaben aber abgeblasen.

Die Preisfrage lautete: Kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden? Eines ist klar: Hätte der Arbeitnehmer ein Einzelunternehmen betreiben wollen, wäre er zum Vorsteuerabzug berechtigt. Auch bei einer erfolglosen Unternehmensgründun...

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