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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 07 | Lebensmittelspenden: Steuerliche Konsequenzen für Unternehmer

Die unentgeltliche Abgabe von Lebensmitteln durch Unternehmer an eine Tafel ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Bemessungsgrundlage ist der fiktive Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Abgabe. Wenn die Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder Frischwaren wie Obst und Gemüse nicht mehr verkäuflich sind, wird dieser nach einer aktuellen Verfügung gegen 0 € tendieren. Die OFD Niedersachsen geht zudem auf den Spendenabzug ein.

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat aktuell alle steuerlichen Besonderheiten aufgezeigt, die bei den sog. Tafeln zu beachten sind. Diese sammeln bekanntlich Lebensmittel ein, die zwar nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, aber tatsächlich im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, zum Beispiel Lebensmittel kurz vor dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums, Backwaren vom Vortag und Fehlproduktionen. Wenn Sie einen Verein betreuen, der in dieser Weise tätig ist, sollten Sie einen Blick in die Verfügung werfen. Für mehr Hörer ist wohl von Interesse, dass die OFD aus Hannover sich auch dazu geäußert hat: Was ist aus Sicht der Unternehmer zu beachten, die ...

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