Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Negative Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer möglich
Bei der Gewerbesteuer kann es statt einer Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen zu einer negativen Hinzurechnung und damit Kürzung des Gewerbeertrags kommen, wenn ein typisch stiller Gesellschafter Verluste anteilig getragen hat. Der gewerbesteuerliche Freibetrag von 100.000 € schließt die negative Hinzurechnung bis zu einem Negativbetrag von 100.000 € nicht aus.
Hintergrund: Der gewerbesteuerliche Gewinn wird um sog. Hinzurechnungen erhöht. Unter anderem werden 25% der Summe aus den Schuldzinsen, der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters, einem Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Immobilien des Anlagevermögens dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Für jeden Betrieb des ...