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Online-Nachricht - Montag, 23.05.2016

Verfahrensrecht | Anwendungserlass zu § 153 AO (BMF)

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt ().

Die neue Anweisung erläutert

  • die Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Absatz 3 AO),

  • den Umfang der Anzeige- und Berichtigungspflicht,

  • die zur Anzeige und Berichtigung verpflichteten Personen sowie

  • den Zeitpunkt der Anzeige und Berichtigung.

Quelle: BMF online (il)

Hinweis

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Fundstelle(n):
YAAAF-73760