Online-Nachricht - Montag, 23.05.2016
Verfahrensrecht | Anwendungserlass zu § 153 AO (BMF)
Die obersten Finanzbehörden des
Bundes und der Länder haben den
Anwendungserlass zur
AO (AEAO) um eine Regelung zu
§ 153 AO
ergänzt ().
Die neue Anweisung erläutert
die Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Absatz 3 AO),
den Umfang der Anzeige- und Berichtigungspflicht,
die zur Anzeige und Berichtigung verpflichteten Personen sowie
den Zeitpunkt der Anzeige und Berichtigung.
Quelle: BMF online (il)
Hinweis
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Fundstelle(n):
YAAAF-73760