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Lohnsteuer | Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Das BMF hat mit Mitteilung vom darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom (BGBl 2016 I S. 310) ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden kann. Das Gesetz ist mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission (s. Mitteilung der EU-Kommision vom - C (2016) final) in Kraft getreten. [i]Urbahns, NWB 21/2016 S. 1578(Zur Änderung des § 41a Abs. 4 EStG s. in dieser Ausgabe Urbahns, S. 1578.)