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Gewerbesteuer | Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters
Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008 vom , BGBl 2007 I S. 1912) von 100.000 € ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen - 1 € und - 100.000 €, ist [i]Grundlagen „Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen“ NWB TAAAE-52365 nach dem ein Viertel dieser Summe dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (negativ) hinzuzurechnen.
Völlig zutreffend hat der BFH daran erinnert, dass der Freibetrag von 100.000 € der Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen dienen soll. Der Zweck würde in das Gegenteil verkehrt, wenn dadurch negative Hinzurechnungsbeträge (also Kürzungen des Gewerbeertrags) ausgeschlossen würden (so schon das bisher im Bundessteuerblatt nicht veröffentlic...