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Gewerbesteuer | Rein vermögensverwaltende GmbH im Gründungsstadium
Eine rein vermögensverwaltende GmbH im Gründungsstadium unterliegt nach dem nicht der Gewerbesteuer. Eine Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform i. S. des § 2 Abs. 2 GewStG liegt nicht vor, solange die GmbH nicht in das Handelsregister eingetragen ist. Im Gründungsstadium unterliegt eine Vorgesellschaft nur dann der sachlichen Gewerbesteuerpflicht, wenn sie eine nach außen in Erscheinung tretende geschäftliche Tätigkeit aufgenommen hat. Die S. 1556Erbringung der Stammeinlage in Form der Einlage von werthaltigen Wirtschaftsgütern führt nicht zur Gewerbesteuerpflicht. Auch der Antrag auf Buchwertfortführung, der Beschluss über eine Gewinnausschüttung und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen führt nicht zu einer Vorverlagerung der Gewerbesteuerpf...