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Einkommensteuer | Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung
Das zur Anwendung des NWB JAAAE-99397 Stellung genommen.
Der entschieden, dass Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer gleitenden Übergabe von Privatvermögen grds. weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden können, wenn die Vermögensübertragung vor dem vereinbart worden war und die Voraussetzungen des § 52 Abs. 23e Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2008 nicht vorliegen. Es komme insofern nicht darauf an, in welchem Zeitpunkt der Nießbrauch abgelöst und die Versorgungsleistung vereinbart worden sei. Unerheblich sei auch, ob die [i]Engelberth, NWB 15/2016 S. 1094Ablösung des Nießbrauchs und der Zeitpunkt bereits im Übergabevertrag verbindlich vereinbart waren.