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FG Düsseldorf 23.02.2016 10 K 2708/15 F, BBK 10/2016 S. 464

Steuerrecht | Abrisskosten eines Gebäudes

Die Abrisskosten für ein Gebäude und der Restbuchwert des abgerissenen Gebäudes zählen zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes, wenn das abgerissene Gebäude in Abbruchabsicht erworben worden ist.

[i]Vermutung der AbrissabsichtEine Abbruchabsicht wird im Weg des Anscheinsbeweises vermutet, wenn der Abriss innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Als Erwerb gilt auch die Einlage oder Einbringung durch einen Gesellschafter in eine Personengesellschaft, die anschließend das Gebäude abreißt.

Hinweis:

[i]Auswirkung nur über die jährliche Gebäude-AfADie Zurechnung zu den Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes führt dazu, dass sich der Restbuchwert des abgerissenen Gebäudes und die Abrisskosten nur in Höhe von 3 % jährlich auswirken.

In der Praxis [i]Einsicht in die Bauaktebestreiten die Unternehmer häufig, eine Abrissabsicht gehabt zu haben. An...

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