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Buchführung | OFD-Verfügung zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Die OFD Nordrhein-Westfalen reagiert auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Einzelaufzeichnungspflicht von Kaufleuten.
Die OFD geht dabei im Wesentlichen auf die Konsequenzen für die Betriebsprüfung ein. Steht die Prüfung unter dem Prüfungsschwerpunkt „Vollständigkeit der Einnahmen“ sollen die Prüfer grundsätzlich folgende Prüfungshandlungen durchführen:
[i]Analyse der Betriebsabläufe eine Analyse der Betriebsabläufe, zu der auch die Demonstration von Kassenvorgängen wie z. B. Stornobuchungen gehört,
[i]Systemprüfung einschließlich Verfahrensdokumentationeine Systemprüfung, die die Vorlage und Prüfung der Verfahrensdokumentation und der Organisationsunterlagen umfasst, sowie
[i]Prüfung der digitalen Grundaufzeichnungeneine Vorlage der digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere der Einzeldaten; die Vorlage ist ggf. mit einem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO durchzusetzen.
[i]Schätzungsbefugnis der PrüferDie OFD weist...