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Betriebsveranstaltungen im Visier der Außenprüfung
Wie man Betriebsveranstaltungen „steuerlich“ richtig feiert
Die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt, ist seit dem erstmals gesetzlich geregelt worden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Gesetzesänderung ein zum Thema lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen veröffentlicht (BStBl 2015 I S. 832). Mit den vom Bund der Steuerzahler vorgebrachten Vorschlag, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen analog zur lohnsteuerlichen Regelung einen einheitlichen Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter einzuführen, abgelehnt.
I. Einleitung
Wenn der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einen Betriebsausflug im Sommer oder eine Weihnachtsfeier im Winter organisiert und die Kosten für diese Betriebsveranstaltung übernimmt, so erbringt er an seine Arbeitnehmer eine Zuwendung. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen führen seit nicht zum Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen je teilnehmendem Arbeitnehmer 110 € (Freibetrag) nicht übersteigen.
Aufwendungen des Arbeitgebers, die den Freibetrag i. H. v...