Frage der Umsatzsteuerbarkeit der Veräußerung einer Milchreferenzmenge (Milchquote)
Leitsatz
1. Die Milchquote bezeichnet eine öffentlich-rechtliche Befugnis, die ihren Inhaber berechtigt, in Höhe der zugeteilten Quote
Milch abgabenfrei bei einem Milchverarbeiter anzuliefern. Dieses Recht stellt einen verbrauchbaren Vorteil i.S.d. Umsatzsteuerrechts
dar und ist handelbar. Es handelt sich dabei um eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG.
2. Die Veräußerung der Milchquote stellt weder eine Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse noch eine landwirtschaftliche
Dienstleistung dar, sodass auf die Bemessungsgrundlage § 12 Abs. 1 UStG anzuwenden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.