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Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am 17. Juni 2014 in Berlin
Top 1 Grundsätzliche Hinweise zur Umsetzung der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom wurde durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom (BGBl I S. 2423) eine obligatorische Anschlussversicherung im Status einer freiwilligen Mitgliedschaft (vgl. § 188 Abs. 4 SGB V) eingeführt. Danach setzt sich die Versicherung nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung als freiwillige Versicherung von Gesetzes wegen fort, wenn kein Ausschlusstatbestand vorliegt, es sei denn, unter weiteren Voraussetzungen wird der Austritt erklärt. Zwischenzeitlich hat der GKV-Spitzenverband die Auslegungshinweise zu dieser Regelung in mehreren Publikationen bekannt gegeben.
Zwecks Erleichterung der praktischen Anwendung bietet sich an, die bisherigen Veröffentlichungen in einem Dokument zusammenzuführen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, zu den Auswirkungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts auf die Anwendung des § 188 Abs. 4 SGB V Stellung zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund hat der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Krankenkassenorganisationen auf Bundesebene „Grundsätzli...