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Zeitpunkt der Leistungsausführung bei Umsätzen im Zusammenhang mit sog. Prepaid-Verträgen
(Revision eingelegt - Az. des BFH: V R 12/16)
Das FG Köln hat mit zur Leistungsausführung bei Mobilfunkverträgen in Form von Prepaid-Konten in der Telekommunikationsbranche entschieden.
A. Leitsatz
Ein Mobilfunkdienstanbieter erbringt bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf Prepaid-Konten, d. h.
bei der entgeltlichen Direktaufladung auf ein sog. Prepaid-Konto im Zeitpunkt der Aufladung und
bei der Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs
sonstige Leistungen gegen Entgelt, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt der zur Annahme einer Leistungsbeziehung notwendige unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Auf den (späteren) Zeitpunkt der Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. kommt es nicht an.
B. Sachverhalt
Die A-AG schloss mit Kunden sog. Prepaid-Verträge ab. Der jeweilige Vertrag kam durch einen Auftrag des Kunden (Angebot) und die Aktivierung des Prepaid-Guthabens durch die A-AG (Annahme) zustande. Der Kunde leistete Einzahlungen. Dies geschah beispielsweise mittels Direktaufladung über eine (dauerhaft) erteilte Einzugsermächtigung, Online-Au...