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Einkünfte aus Kapitalvermögen – (K)Ein Beratungsfeld für Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-72940 Aufgrund der Bindungswirkung von Verwaltungsanweisungen müssen die Banken für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs die Auffassung der Finanzverwaltung umsetzen, wodurch dem Steuerpflichtigen finanzielle Nachteile drohen können. Korrekturmöglichkeiten und Lösungsansätze für Sachverhalte, die alle Kapitalanleger betreffen können, wurden in [i]Kuppe, NWB 19/2016 S. 1451NWB 19/2016 S. 1451 dargestellt. Nachfolgend werden Einzelsachverhalte aufgeführt, zu denen eine von der Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsprechung vorliegt. Nur durch die Identifizierung dieser Sachverhalte im Depot des Steuerpflichtigen und Korrektur bzw. Änderung in der Veranlagung lassen sich die Vorteile einer abweichenden Rechtsprechung sichern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsprechung – Einzelsachverhalte
Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen betreffen insbesondere die nachfolgenden Einzelsachverhalte:
[i]Mustereinspruch NWB NAAAF-04068 Verlustverrechnung bis 2013 ( NWB GAAAE-96258, Az. beim BFH: VIII R 23/15);
Veräußerung von Xetra-Gold-Kapitalforderungen (, BStBl 2015 II S. 834, und ...BStBl 2015 II S. 835