Gesetzgebung | Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (hib)
Das Besteuerungsverfahren in
Deutschland wird modernisiert und soll in Zukunft weitgehend ohne schriftliche
Belege auskommen. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am
dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Besteuerungsverfahren (BT Drucks. 18/7457) zu, nachdem die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor 24 Änderungen an dem Entwurf
vorgenommen hatten.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während sich die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.
Wichtigste Änderungen sind, dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen sollen.
Mit den Änderungsanträgen wurde aber die ursprünglich vorgesehene Höhe des Säumniszuschlags von 50 auf 25 Euro pro Monat verringert, und die Festsetzung des Versäumniszuschlags erfolgt nicht mehr in jedem Fall automatisch, wie das ursprünglich geplant war.
Außerdem wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 275 (il)
Einzelheiten zum bisherigen Gesetzgebungsverfahren entnehmen Sie unserem NWB ReformRadar. Die vollständige Meldung ist auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht.
Fundstelle(n):
ZAAAF-73135