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FG Münster 15.03.2016 11 K 2425/13 E, NWB 20/2016 S. 1482

Einkommensteuer | Mehrere Arbeitszimmer zweier Ehegatten bei mehreren Einkunftsarten

Das zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das von beiden Ehegatten für ihre jeweilige betriebliche/ berufliche Tätigkeit genutzt wird, entschieden und eine Halbierung des Höchstbetrags des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG vorgenommen.

Anmerkung:

Die Kläger, ein Ehepaar, erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus nichtselbständiger Arbeit. Sie nutzten im Haus A einen 67 qm großen und als Büro ausgestatteten Raum gemeinsam als Arbeitszimmer. Daneben nutzte der Kläger im Haus B einen 11 qm großen Raum im Erdgeschoss für seine nichtselbständige Tätigkeit. Einen 35 qm großen Raum im Dachgeschoss nutzten beide Kläger im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit. Bei ihren Einkünften aus [i]Grundlagen „Häusliches Arbeitszimmer“ NWB MAAAE-35006 Gewerbebetrieb machten die Kläger die Kosten für die Arbeitszimmer jeweil...

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