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MFA Nr. 5 vom Seite 17

Abrechnung privatärztlicher Leistungen und Honorarvereinbarung

Doreen Merkel; Königs Wusterhausen

Nichts ist in der Praxis ärgerlicher, als wenn sich ein Patient nach vollständig erbrachter Leistung auf eine unwirksame Rechnung beruft und der Arzt auf seinen entstandenen Kosten sitzenbleibt. Zudem nehmen Patienten immer mehr Leistungen in Anspruch, die nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und die von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Wenn in diesem Bereich Fehler gemacht werden, kann dies unter Umständen auf Dauer einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben.

Die folgenden Ausführungen dienen der Sicherung des vollständigen Honoraranspruchs des Arztes und beschäftigen sich daher mit der Frage, wie privatärztliche Leistungen abzurechnen sind. In welchen Fällen ist es notwendig, mit einem Privatpatienten oder Selbstzahler eine Honorarvereinbarung zu treffen? Ferner soll auf die inhaltliche Ausgestaltung von Honorarvereinbarungen näher eingegangen werden.

Bei der Liquidierung von privatärztlichen Leistungen ist der Patient der unmittelbare Vertragspartner des Arztes. Ihm gegenüber ist die Rechnung zu stellen und dieser hat sie fristgemäß zu begleichen. Die oftmals vorgetragene Einwendung des Patienten, er habe von seiner Ver...