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Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 321Das BMF hat am den Entwurf eines Schreibens zur Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGA-E) veröffentlicht. Eine Veröffentlichung des finalen BMF-Schreibens ist für die zweite Hälfte des Jahres 2016 geplant.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Neuer Begriff der „Geschäftsbeziehung“ (dealing) durch AOADer Authorized OECD Approach (AOA) wurde 2013 in § 1 Abs. 5 AStG implementiert; damit wird dessen zweistufiges Verfahren geregelt und der Fremdvergleichsgrundsatz auch für Innentransaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte für anwendbar erklärt. Auf Grundlage des § 1 Abs. 6 AStG wurde dazu 2014 die BsGaV erlassen, die für Wirtschaftsjahre anzuwenden ist, die nach dem beginnen. Der aktuelle Entwurf wird die Trias aus Gesetz, Verordnung und BMF-Schreiben vervollständigen.
II. Auszug aus dem Inhalt
[i]Das BMF-Schreiben enthält umfangreiche ErläuterungenDer umfangreiche Entwurf nimmt zur Anwendung der Neuregelung des § 1 AStG und zu Einzelfallregelungen der BsGaV Stellung. In der Begründung wiederholt das BMF vielfach die Verordnungsbegründung zur BsGaV. Das BMF nimmt u. a. zum Verhältnis des § 1 Abs. 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften und dabei insb. zu den Entstrickungs- und Verstrickungsregelungen [i]Entstrickungstatbestände sollen neben der BsGaV anwendbar sein Stellung (Tz. 20) und stellt die Wechselwirkungen klar....