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FG Köln 20.01.2016 2 K 1514/13, IWB 9/2016 S. 319

FG Köln | Angaben zu Leistungen im EU-Vergütungsverfahren

Ein Antragsteller aus Italien hatte einen elektronischen Vorsteuervergütungsantrag im seit 2010 anwendbaren EU-Verfahren nach der RL 2008/9/EG eingereicht. In der amtlichen Anlage zum Antrag war unter der Kategorie „10 – Sonstiges“ als Art der Gegenstände oder sonstigen Leistungen „ProfFees“ bzw. „Goods“ eingetragen. Dies wurde vom BZSt bemängelt. Das FG Köln hingegen hielt diese Einträge für ausreichend S. 320für einen wirksamen Antrag. Zwar deutet das Gericht an, dass die Kategorisierung einer Eingangsleistung alleine ohne Eintragung nicht ausreichen könnte. Darauf kam es aber nicht an, denn die Eintragungen waren seiner Auffassung nach zwar „minimalistisch“, aber nicht völlig inhaltsleer. Sie hätten einen Erklärungswert gehabt, der über „Sonstiges“ hinausging: immerhin lasse ...

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