Frage der Umsatzsteuerfreiheit von Dienstleistung "Postzustellungsurkunde"; Bescheinigung gem. § 4 Nr. 11b UStG
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiungsregelung in § 4 Nr. 11b UStG knüpft daran an, dass der Dienstleister ein Mindestmaß an postalischen
Dienstleistungen erbringt, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, und einen Universalpostdienst,
wie er in Art. 3 der Post-Richtlinie beschrieben ist, oder einen Teil davon gewährleisten. Vor diesem Hintergrund stellt bei
gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung von § 4 Nr. 11b UStG die Leistung "Postzustellungsurkunde" keine Post-Universaldienstleistung
und auch keinen Teilbereich derselben dar, deren flächendeckende Anbietung eine Umsatzsteuerbefreiung rechtfertigen könnte.
2. Die gesetzgeberische Entscheidung, die Dienstleistung "Postzustellungsurkunde" nicht in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung
gem. § 4 Nr. 11b UStG aufzunehmen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere widerspricht sie den europarechtlichen
Vorgaben nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 854 Nr. 15 EFG 2016 S. 774 Nr. 9 MAAAF-72873
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