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IK Nr. 5 vom Seite 13

Rechtsformen von Großunternehmen und Konzernen

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Denkt man an große Konzerne, verbindet man damit für gewöhnlich börsennotierte Aktiengesellschaften. In der Tat sind viele der „Big Player“ als Aktiengesellschaft an den deutschen bzw. internationalen Börsen vertreten. Doch nicht alle großen Konzerne zieht es an die Börse. Es gibt auch Alternativen zur Rechtsform der AG. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen die gesamte Bandbreite der Unternehmensformen von Konzernen und ihre Anwendungsmöglichkeiten aufzeigen.

Wann ist ein Unternehmen groß?

Für die Größeneinteilung von Unternehmen existieren mehrere Definitionen. Nach der handelsrechtlichen Definition bilden 20 Mio. € Bilanzsumme, 40 Mio. € Umsatz und 250 Arbeitnehmer die Schwellenwerte für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB). Die Unterscheidung der Größenklassen gemäß HGB hat vor allem Auswirkung auf die Publizitätspflicht, also den Umfang und den Detaillierungsgrad, mit dem der Jahresabschluss offenzulegen ist. Börsennotierte Aktiengesellschaften sind dabei unabhängig von der Größenklasse generell wie große Kapitalgesellschaften zu behandeln (§ 264d HGB).

Neben der handelsrechtlichen Abgrenzung existieren weitere Begriffsdefinitionen, z. B. die des Instituts für...