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Einkommensteuer | Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielungsabsicht angelegten Vermietungstätigkeit befindet (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 3, § 21 EStG).
Die Regelung zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) gilt bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung entsprechend (§ 9 Abs. 3 i. V. mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG). Auch wenn der Stpfl. ein Vermietungsobjekt im zeitlichen Abstand immer wieder aufsucht, reicht das für die Annahme einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte nicht aus. Dafür ist vielmehr eine gewisse Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Tätigkeit am Vermietungsobjekt erforderlich. We...