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RENO Nr. 5 vom Seite 22

Erholungsurlaub im Arbeitsverhältnis – Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Anja Branz; Bonn

Der nachfolgende Beitrag soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (im Weiteren wird zur besseren Verständlichkeit einheitlich der Begriff „Arbeitnehmer“ verwendet) einen Überblick über die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit ihrem Anspruch auf Erholungsurlaub geben und ihre wesentlichen Rechte und Pflichten rund um die Urlaubsgewährung verdeutlichen.

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Zusätzliche Urlaubsansprüche können Arbeits- oder Tarifverträge enthalten. Nach dem BUrlG hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitnehmer in diesem Sinne sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auch Arbeitnehmern, die in Teilzeit beschäftigt sind, steht von Gesetzes wegen grundsätzlich ein (ggf. anteiliger) Urlaubsanspruch zu. Dies gilt auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Der Urlaub wird durch eine Erklärung des Arbeitgebers gewährt, mit der er den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung befreit.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers richtet sich danach, wie viele Arb...