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LSG Hessen Urteil v. - L 2 R 49/15

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides bezüglich der der Klägerin für November 2009 gezahlten Erwerbsminderungsrente, weil nach Auffassung der Beklagten ein in diesem Monat aus einem sogenannten gestörten Altersteilzeitvertrag ausgezahltes Wertguthaben auf die Rente anzurechnen sei.

Fundstelle(n):
JAAAF-72647

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LSG Hessen, Urteil v. 15.09.2015 - L 2 R 49/15

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