Zollrecht | Neuer Zollkodex der Union tritt in Kraft (Kommission)
Die neuen Zollregeln sind am in Kraft getreten. Sie
bringen eine Vereinfachung für die Europäische Geschäftswelt und einen besseren
Schutz der Konsumenten mit sich. Der neue
Unionszollkodex
(UZK) stellt eine grundlegende Überarbeitung der existierenden EU
Zollgesetzgebung aus dem Jahr 1992 dar.
Mit den neuen Vorschriften soll Folgendes gewährleistet werden:
einfachere und schnellere Zollabfertigungsverfahren, damit die Waren die Verbraucherinnen und Verbraucher schneller und kostengünstiger erreichen;
einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Waren oder Waren, die den europäischen Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen;
eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen mit Hilfe neuer IT-Systeme.
Damit die Zollsysteme effizient funktionieren, sind moderne IT Systeme unerlässlich. Sie sind das Kernstück der neuen Vorschriften. Die durch den neuen Zollkodex eingeführten IT-Systeme werden sowohl von den Zollverwaltungen als auch von den Unternehmen benötigt, um die Zollabfertigung einfach und rasch abzuwickeln. Zudem wird damit sichergestellt, dass alle erforderlichen Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden. Die neuen Vorschriften sind das Ergebnis eines intensiven und umfassenden Dialogs unter Einbeziehung aller Partner.
Weitere Infos hierzu hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Fundstelle(n):
LAAAF-72428