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Buchführung | Datenzugriff auf Warenwirtschaftssystem einer Apotheke
Das Finanzamt darf bei einer Außenprüfung auf die Daten des Warenwirtschaftssystems einer Apotheke nach § 147 Abs. 6 AO zugreifen. Die Apothekerin kann sich nicht auf Unzumutbarkeit ihrer Einzelaufzeichnungspflicht berufen, wenn sie jeden einzelnen Verkaufsvorgang tatsächlich aufzeichnet.
[i]Einzelaufzeichnungspflicht gilt für jeden Geschäftsvorfall Das FG schließt sich damit der aktuellen BFH-Rechtsprechung zum Datenzugriff an. Der BFH stützt sich auf die handelsrechtliche Pflicht eines Kaufmanns, jeden einzelnen Geschäftsvorfall aufzuzeichnen. Wird diese Pflicht mittels einer elektronischen Registrierkasse erfüllt, gibt es keinen Grund, die Einzelaufzeichnungspflicht steuerlich als unzumutbar anzusehen.
Bemerkenswert ist [i]Copy & Paste-Urteil übrigens, wie sich das FG dem BFH anschließt: Es fügt in seinen Entscheidungsgründen 11 Absätze aus d...