Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsanlage
Leitsatz
Die Stpfl. hat hinsichtlich der streitigen Rechnungen mit den laufenden Nrn. 1-3 und 5-7 Eintragungen in der Antragsanlage
vorgenommen. Insbesondere hat sie bezgl. der "Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen" jeweils die Kennziffer
"10 - Sonstiges" eingetragen und dazu "ProfFees" bzw. "Goods" ergänzt. Einer mangelnden Eintragung sind solche gleichzusetzen,
die im Verhältnis zu der vom Vordruck geforderten Angabe keinen Erklärungsmehrwert enthalten. Die streitigen Einträgungen
überschreiten jedoch nach Auffassung des Senats die Schwelle der völligen Inhaltsleere. Im Verhältnis zur geforderten Angabe
enthalten sie einen - wenn auch minimalen - Erklärungsmehrwert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 845 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 9/2016 S. 319 SAAAF-71860
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