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Track 12-13 | Kapitalvermögen: Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern Einkünfte
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern bei einem Termingeschäft die Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie der BFH mit drei aktuellen Urteilen entgegen der Rechtsauffassung des BMF entschieden hat. Anleger dürfen daher den Wertverlust mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden) verrechnen. Die Urteile sind zur heute geltenden Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer ergangen.
Track 12 | Aktuelle Entscheidungen des BFH zum Verfall von Optionen
Momentan vergeht kaum ein Monat ohne eine grundlegende Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abgeltungsteuer. Jüngst hat der IX. Senat des BFH , dem Präsident Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff vorsitzt, entschieden: Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern bei einem Termingeschäft die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die drei hierzu ergangenen aktuellen Urteile sind zur heute geltenden Rechtslage ergangen – nach der Einführung der Abgeltungsteuer. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt hingegen nur ein Veräußerungsverlust aus einem Optionsgeschäft zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen, nicht aber ein Verf...