Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 24 | Umsatzsteuer: Steuerpflichtige Vermietung von Abstellplätzen an Kfz Händler
Nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nicht von der Umsatzsteuer befreit. Nach einem Urteil des Niedersächsischen FG fällt darunter nicht nur die Nutzung zu Parkzwecken. Auch die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen an Kfz-Händler zum Betrieb eines Gebrauchtwagenhandels sei darunter zu subsumieren und damit umsatzsteuerpflichtig. Das letzte Wort hat der BFH.
Das nächste anhängige Verfahren betrifft die Umsatzsteuer.
Ein Grundstück wurde an Kfz-Händler vermietet, die dort einen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen betrieben. Fraglich war: Handelt es sich um eine steuerfreie Vermietung von Grundstücken? Oder greift die Sonderregelung in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG? Danach ist nicht befreit die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen.
Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts kann diese Ausnahmeregelung nicht dahingehend ausgelegt werden, dass von ihr nur die Nutzung zu Parkzwecken erfasst wird. Auch die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen zum Betrieb eines Autohandels sei darunter zu subsumieren. Dies gelte selbst dann, wenn die Mieter auf dem Grundstück Wohnwagen oder Container...