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Track 23 | Familienleistungsausgleich: Ist der Kinderfreibetrag 2014 verfassungswidrig?
Das Niedersächsische FG hat die Vollziehung eines Bescheids über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2014 aufgehoben. Die Richter sind – bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung – zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kinderfreibeträge aus mehreren Gründen verfassungswidrig zu niedrig sind. Dies gilt keineswegs nur für den Veranlagungszeitraum 2014.
Zwar ist noch kein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig – oder gar beim Bundesverfassungsgericht, wir möchten Sie aber schon jetzt darauf hinweisen: Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass die Höhe des Kinderfreibetrags verfassungswidrig ist. In jedem Fall für das Jahr 2014, aber wohl auch in den Vorjahren.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich geboten, das Existenzminimum von der Einkommensteuer freizustellen. Das gilt nicht nur für die Steuerpflichtigen selbst, sondern auch für ihre Kinder, die steuerlich zu berücksichtigen sind. Dem liegt der Gedanke zugrunde: Es darf niemand Steuern auf Einkommen in einem Bereich bezahlen, in dem Bedürftige bereits einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
Die Er...